Re: Einwanderung mit Vorstrafen ...


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Abgeschickt von Gangsta am 05 Maerz, 2002 um 20:56:24:

Antwort auf: Re: Einwanderung mit Vorstrafen ... von Herbert am 05 Maerz, 2002 um 19:12:59:

: Soll das heißen wenn man mal zu schnell gefahren ist und dafür was bekommen hat ist das derart relevant ?!

Was soll denn das für eine Vorstrafe sein ???
Definition Vorstrafe :
1. Fahren unter Alkoholeinfluss
2. Drogendelikte jedweder Art
3. Raub, Mord, schwerer Diebstahl oder eine
Kombination aus alledem.
4. Körperverletzung, Vergewaltigung.

Wenn du mal mit 60 durch eine geschlossene Ortschaft gefahren bist, ist das nicht so schlimm ;-) ...ausser Du hast dabei jemanden umgemäht....


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