Re: heirat = aufenthaltsgenehmigung ?


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Abgeschickt von maxim am 01 September, 2002 um 16:37:15:

Antwort auf: heirat = aufenthaltsgenehmigung ? von ute am 29 August, 2002 um 04:03:31:

hallo,


die antworten sind zwischen deinen zeilen
wie gut ist dein englisch?
den über die www.canada.de site - die botschaft in berlin hast du links zur immigration canada

dort steht praktisch alles unter dem stichwort --familly class -- , auch ist dort für kanadier, die eine/n aus de heiraten wollen alle wichtigen infos in englisch/franzoesisch


: ach und noch was...
: wie ist das, wenn ich in kanada heirate? kann ich dann dableiben?

ja und nein, kommt auf deine persönliche situation an und die deines ehepartners


muss ich ein visum beantragen?

ja

von ausserhalb kanadas?

normalerweise ja, kann ich aber nicht genau beantworten - sollte mal einer meiner fans tun :-)

welche rechte habe ich?
erst wenn du als permanent resident in ca gelandet bist hast du die selben rechte wie jeder kanadier - geringfügige einschränkung, wie wählen etc.

kann mein kind die oeffentliche schule besuchen?

welches meinst du? das in ca zur welt kommt oder das welches du aus de mitbringst?


was aendert das an meinem status?

welchen hast du? den eines touristen?

er aendert sich erst, wenn du einen neuen erhälst

es gibt aber leute in der liste, die damit erfahrung haben.

mich wundert, dass die noch nicht antworteten

: bitte schickt mich nicht zur www.kanada.de seite oder zur offiziellen einwanderungsseite... wir haben drei tage internet hinter uns, und selbst mit kanadischer unterstuetzung nichts brauchbares gefunden.

aber dort stehen alle informationen!!!!!!!

bonne chance

maxim




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