Re: Einreise...geschieden..sorgerecht


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Abgeschickt von maxim am 27 Oktober, 2002 um 00:37:15:

Antwort auf: Re: Einreise...geschieden..sorgerecht von Gabi am 26 Oktober, 2002 um 17:32:33:

Hallo

als ich das von gabi gelesen habe ist mir noch folgendes eingefallen - ich denke es ist noch so richtig, war es zumindest unter dem alten gesetz:

wer gerade die scheidung vor gericht laufen hat, der kann keinen antrag auf permanent resident stellen!!!

wer getrennt lebt - no problem
wer geschieden ist auch - no problem

bonne chance

maxim

: Hallo Betty
: ich hatte vor ca. 3 Jahren dasselbe Problem, ich lebte in Scheidung, das Sorgerecht sollte ich aber alleine haben. Ich hatte leider nicht gewußt, das ich es nicht durfte, ohne Erlaubnis im Ausland Urlaub zu machen. Ich hatte für meine Kinder eine Kopie der Geburtsurkunde mitgenommen.
: An der Grenze nach Ca. hin, fragten die mich, ob es meine Kinder wären, und ich bejahte es, dann wurde ich gefragt, ob ich geschieden bin und wo ich mit den Kids hin wollte. Ich habe einfach ja gesagt, das ich schon geschieden bin, und hatte auch eine Adr. wo ich wohnte.
: Es ist also ein Risiko, der Beamte wollte gottseidank keine Scheidungsurkunde sehen, wenn ja, dann hätte ich zurück gemußt. In Ca hatte ich erfahren, das ich eine schriftliche Erlaubnis brauche, von meinen Mann.
: Mit der Auswanderung ist es so, ich muß mich mit meinen Ex beim Jugendamt treffen und schriftlich hinterlegen, wie es mit dem Besuchsrecht ist, da Sorgerecht und Besuchsrecht zwei verschiedene Dinge sind. Wenn ich es nicht tue, kann ich laut Jugendamt schwierigkeiten bekommen.
: Ich hoffe, das ich Dir etwas helfen konnte.
: Gabi




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