Vergiss es...oder...


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Abgeschickt von Berni am 06 November, 2002 um 20:19:25:

Antwort auf: Insolvenz, Vorstrafe und Canada ? von Michael am 05 November, 2002 um 16:45:30:

Hallöchen

Lieber Maxim....da muss ich Dir wehement widersprechen.

Mit Vorstrafe kann man das...ob resozialisiert..
...oder nicht...VERGESSEN.
Einen Vorbestraften holen die Kanadier nie und nimmer ins Land.
Das ist so...auch wenn offizielle Web-sites etwas anderes glauben machen wollen...und das wird sich auch nie ändern !!!!
Die haben schon einen Grund, so etwas anzubieten....denk mal drüber nach.

Ich für meinen Teil hatte ja ein ähnliches Problem.
Fakt ist : Das pol.Führungszeugnis darf KEINERLEI Einträge aufweisen.
Ferner musst du dafür Sorgen, das die Verjährung auch beim internen Polizeiregister angekommen ist. Dort wird eine Löschung gerne "vergessen".
Je nach schwere der Tat sollte auch das LKA und BKA nicht vergessen werden.
Es wird von Kanadischer Seite sehr genau geprüft.
Erst wenn das alles clean ist, ist es ratsam, einen AW-Antrag zu stellen.
Alles andere ist rausgeschmissenes Geld.

Die entsprechenden Löschungen lassen sich mit
anwaltlicher Hilfe zügig bewerkstelligen.
Und erzähle dann bloß keinem kan.einwanderungsbeamten, das da irgendwann irgendetwas war.

Mein Antrag ist damals knapp gescheitert, aber das hatte andere Gründe.

Gruß Berni


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