Re: Vorstrafe und Urlaub?


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Abgeschickt von am 28 Januar, 2003 um 13:17:26:

Antwort auf: Vorstrafe und Urlaub? von Doc am 27 Januar, 2003 um 17:35:25:

Hallo Doc,

eine "Vorstrafe" in dieser Form würde nicht mal bei einem Einwanderungsgesuch große Probleme schaffen. Alles unter 90 Tagessätzen wird auch nicht als Vorstrafe gewertet in Deutschland sondern als eine Art "Strafzettel". Du wirst deine Knöllchen fürs Falschparken ja auch nicht in deiner Polizeiakte finden :-)

Also mach dir mal keine Sorgen und geniesse deinen Urlaub.

: Hallo,
: ich würde gern meinen nächsten Urlaub in Kanada verbringen. Leider wurde ich 2002 wegen einer Beleidigung zu 60 Tagessätzen verurteilt. Meine Frage ist nun, könnte es bei der Einreise Probleme geben?
: Danke für Infos.
: Gruß Doc




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