Re: Kein Recht auf die permenent residence?? Reisefreiheit waehrend der Antragstellung


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Abgeschickt von maxim am 06 Februar, 2003 um 11:01:17:

Antwort auf: Kein Recht auf die permenent residence?? Reisefreiheit waehrend der Antragstellung von Heike am 06 Februar, 2003 um 01:15:56:

das was dir die behörde sagte ist absolut korrekt !!!!!!!!!
bestätigt und so ausgedrückt vom obersten gericht in kanada

sei brave und verärgere die beamten nicht - habe geduld oder die können dir alles versauen!

das ist alles richtig - auch mit der reise ins ausland und dass du dann alles von vorne machen must

die gesamten gesetze und infos findest du via der web - site von cic

in deutsch gibts dazu nichts - englisch oder französisch ist die landessprache

bonne chance and take care

maxim

: Hallo,
: bin mit einem Kanadier verheiratet habe und den antrag auf die staendige Aufenhaltsgenehmigung (permanent residence) von innerhalb Can. gestellt. Habe bei der Behoerde angerufen um meinen Status zu checken und da wurde mir ganz kaltschnaeuzig mitgeteilt, dass ich kein Recht auf die permanent residence haette, das sei vielmehr ein Privileg!!! Es gibt doch eindeutige Gesetze, oder? Wo kann man genaueres darueber erfahren,evtl. auch in deutsch?
: Und dann sagte man mir noch, falls ich ins Ausland reise, kann mein "Case" geschlossen werden! Wer kannmir weiter helfen?
: Vielen Dank
: Heike




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