Re: Deutscher Führerschein - wie lange gültig?


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Abgeschickt von Karin am 16 Maerz, 2003 um 21:52:18:

Antwort auf: Re: Deutscher Führerschein - wie lange gültig? von Stephan am 15 Maerz, 2003 um 23:40:58:

Hey Stephan,

Du weisst es also besser als unsere Polizeibeamten, das Einwanderungsbuero und und - die Regelungen aendern sich staendig und von UNBEGRENZTER GUELTIGKEIT habe ich auch nichts gesagt (lies die Eintraege bitte geanu) sondern man kann mit dem deutschen Fuehrerschein in Verbindung mit dem internationalen so lange fahren, wie der int. F. gueltig ist. Die Regelungen werden immer wieder mal geaendert und diese hier ist aktuell - jedenfalls fuer AB. In BC sieht es aehnlich aus.

Gruss Karin


: Was für ein Unsinn!!!!

: Informiere Dich lieber mal. Ich weiss nicht, wer Dir das mit unbegrenzter Gueltigkeit erzaehlt, aber das stimmt ganz und gar nicht!
: In AB kannst Du 3 Monate in Verbindung mit dem intern. Fuehrerschein fahren und dann musst Du einen kanadischen vorweisen.

: Geltung des deutschen Führerscheins in Kanada

: Zwischen Kanada und der Bundesrepublik Deutschland gibt es kein Abkommen zur Anerkennung der Fahrerlaubnisse. Deutschland hat die von Kanada unterzeichnete Genfer Abkommen über den Straßenverkehr (United Nations Convention on Road Traffic 1949) nicht ratifiziert. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass der nationale deutsche Führerschein in Kanada lediglich geduldet wird (in Verbindung mit einem Internationalen Führerschein). Diese Duldung ist auf einen vorübergehenden Aufenthalt befristet, dessen Dauer - in Ermangelung eines einheitlichen kanadischen Führerscheinrechts - sich nach dem Recht der jeweiligen Provinz richtet.

: Als Student mit dem entsprechenden Visum fällt man in Kanada nicht mehr unter den Touristenstatus, so daß grundsätzlich innerhalb der unten genannten Fristen eine Fahr-erlaubnis derjenigen Provinz zu erwerben ist, in der man für die Zeit seines Studiums einen Wohnsitz begründet hat. Der Zeitraum für die vorübergehende Anerkennung einer Fahrerlaubnis, die nicht aus dem betreffenden Bundesstaat stammt (sog. Nonresident operator's license) beträgt in den jeweiligen Provinzen (Quelle: CAA):

:
: Alberta - 3 Monate

: British Columbia - 6 Monate (1 Jahr für Inhaber eines Internationalen Führerscheins

: Manitoba - 3 Monate

: New Brunswick - 6 Monate (bei Wohnsitzbegründung ist unverzüglich eine Fahrerlaubnis der Provinz zu erwerben)

: Newfoundland - 3 Monate

: Northwest Territories - 3 Monate

: Nova Scotia - 90 Tage

: Ontario - 60 Tage

: Prince Edward Island - 4 Monate

:
: Québec- 6 Monate bei vorübergehenden touristischen Aufenthalt (bei Wohnsitzbegründung muss der Provinzführerschein innerhalb von 90 Tagen erworben werden)

: Saskatchewan - 90 Tage

: Yukon Territory - 30 Tage


: :
: : Hallo,

: : ich kann hier in Alberta den internationalen Fuehrerschein so lange benutzen wie dieser gueltig ist. Leider ist die Autoversicherung extrem teuer solange ich keinen kanadischen Fuehrerschein habe. Sobald ich meine permanent residence habe, kann ich meinen internationalen F. umschreiben lassen.

: : Gruesse Karin


:
: :
: : : Wer kann mir sagen, wie lange ich mit meinem deutschen Führerschein in Canada (z.B. Ontario oder Alberta - kann ja überall anders geregelt sein) fahren kann?

: : : Und zwar nicht als permanent resident, sondern, wenn ich im Rahmen eines Praktikumvertrages für ein Jahr dorthin komme.

: : : Danke für alle Antworten im voraus!





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