Re: Arbeitsvertrag und Einwanderung-Maxim??


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Abgeschickt von maxim am 11 Juni, 2003 um 23:57:20:

Antwort auf: Arbeitsvertrag und Einwanderung-Maxim?? von Deborah am 11 Juni, 2003 um 14:28:09:

Hallo Deborah

deine fragen:
Wie geht es jetzt weiter, wenn wir nach Kanada gehen und dort einen Arbeitsvertrag bekommen würden?

antworten:
--- Wenn ihr einen arbeitgeber findet, der einen von euch als arbeitnehmer einstellen will, dann macht ihr einen vertrag – ihr habt dabei zu beachten, dass dieser vertrag auch für einen kanadier realistisch sein muss.
--- Das heisst, wenn der kanadische arbeitnehmer für den job im durchschnitt mindestens 45.000 $ pro jahr erhält, dann könnt ihr nicht einen vertrag machen, der euch nur 30.000 $ im jahr garantiert – das währe ein dumping-lohn und würde von HRDC abgelehnt (ein beispiel)

--- ihr könnt aber nicht von innerhalb kanadas eine work permit erhalten!

--- Wenn ihr einen arbeitgeber gefunden habt, dann müsst ihr den antrag für den work permit (oder permanent residence visa) in berlin stellen – ihr könnt aber weiter in kanada leben – solange euer visa als tourist gültig ist – aber vorsicht!


Im Buch steht unter „Arbeitsvertrag“ (S. 104), dass man am besten vor Antragstellung bei der Botschaft den Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber vom HRDC bestätigen lassen soll.
Muss ich dann zusätzlich, obwohl wir einwandern möchten, einen Antrag auf ein Temporary Work Permit stellen???

--- nein, es kann aber sein, dass ihr über einen temporary worker permit schneller nach kanada kommt – grundsätzlich ist der permit aber nicht so einfach zu erhalten – hängt von euren berufen ab.

Denn wenn ich „nur“ einen Antrag auf Einwanderung bei der Botschaft stelle, der ca. 1-1,5 Jahre zur Bearbeitung braucht, habe ich ja noch keine Arbeitserlaubnis und darf in dieser Zeit auch nicht legal arbeiten…oder?

--- ohne permit dürft ihr nicht arbeiten – keine schwarzarbeit annehmen, wenn ihr wirklich einwandern wollt – es könnte euch eure chance kaputt machen
--- der antrag auf ein permanent residence visa ist nicht automatisch mit einem work permit verbunden – also keine möglichkeit legal in kanada zu arbeiten

Solange würde ja kein Arbeitgeber warten…

-- - möglicherweise doch, das hängt von euren berufen ab und den bedarf in der ziel-provinz, das ist wirklich keine gute lösung des gesetzes – aber so ist es derzeit

Bonne chance
Maxim


Wie gesagt, würde mich sehr über eine Antwort freuen!!!
Deborah


: Hallo an alle und besonders an Maxim,

: wir haben vor einer Woche das Buch "Auf nach Kanada" gekauft und finden es sehr gut, allerdings habe ich da noch ein Verständnisproblem und würde mich sehr freuen, wenn jemand darauf antworten könnte…:

: Wir haben (als Ehepaar) zurzeit 68 Punkte und brauchen noch die 10 für einen Arbeitsvertrag, um einwandern zu können. Wie geht es jetzt weiter, wenn wir nach Kanada gehen und dort einen Arbeitsvertrag bekommen würden?

: Im Buch steht unter „Arbeitsvertrag“ (S. 104), dass man am besten vor Antragstellung bei der Botschaft den Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber vom HRDC bestätigen lassen soll.
: Muss ich dann zusätzlich, obwohl wir einwandern möchten, einen Antrag auf ein Temporary Work Permit stellen??? Denn wenn ich „nur“ einen Antrag auf Einwanderung bei der Botschaft stelle, der ca. 1-1,5 Jahre zur Bearbeitung braucht, habe ich ja noch keine Arbeitserlaubnis und darf in dieser Zeit auch nicht legal arbeiten…oder? Solange würde ja kein Arbeitgeber warten…

: Wie gesagt, würde mich sehr über eine Antwort freuen!!!
: Deborah




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