Re: Antragsdauer und Pendeln zwischen USA und Canada / visa sofort bei der usa botschaft beantragen


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Abgeschickt von maxim am 09 Juli, 2003 um 20:31:28:

Antwort auf: Antragsdauer und Pendeln zwischen USA und Canada von Axel am 08 Juli, 2003 um 10:16:38:

Hallo

Du solltest dir bereits jetzt ein visa bei der amerikanischen botschaft für „Business und Tourismus“ (B1 / B2) ausstellen lassen und das für mehrere jahre !!!!!

Denn du darfst unter keinen umständen mit einem touristen visa in die staaten einreisen wollen, um in den staaten zu arbeiten (dazu gehören auch meetings, etc.) – das kann grosse probleme bringen – bis hin zur einreise-verweigerung für mehrere jahre

Wenn du also regelmässig in die staaten musst frage bereits jetzt bei der botschaft in berlin an und besorge dir das visa der usa bevor du nach kanada gehst.

Ein deutscher rechtsanwalt wird dir in kanada wenig nutzen – du hast aber dort settlement organisationen, die einwanderer beraten (also auch dich als temporary worker beraten können) und du solltest diese nach rechtsanwälten fragen – das sind non-profit organisationen und helfen darum ersteinmal kostenlos

Deutsche anwälte haben mehr mit unternehmen, export etc zu tun als mit dem arbeitsrecht von TW

Informationen über arbeitsverträgen, arbeitsrecht findest du auch über www.hrdc.gc.ca - sehr gute sogar und auf deren noc liste findest du auch hintergund informationen zu deinem beruf – gehalt, etc

bonne chance

maxim


: Hallo Zusammen!

: Meine Firma hat bereits einen Antrag auf Arbeitserlaubniss für mich beim „Human Resource Development Canada“ eingereicht, anschliessend, bzw. nach dem dieser (hoffentlich) akzeptiert wird muss ich mit einer File Nummer die ich bekomme den eigentlichen Antrag einreichen. Hat jemand Erfahrung, wie lange ungefähr so eine Antragsbearbeitung läuft?

: Im Antrag (http://www.cic.gc.ca/english/pdf/kits/guides/5487E.PDF) steht unter anderem, das ich den „custom officer“ davon überzeugen muss, das ich Canada nach Ablauf der Arbeitserlaubniss wieder verlassen werde. Meine Firma schickt mir daher einen temporären Vertrag, denselben für ein „permanent employment“ möchte man erst noch nicht erwähnen, da das die Einreise erschweren würde. Das heisst, den eigentlichen Vertrag mache ich mit dem dortigem Geschäftsführer.
: Wie sieht das ganze dann rechtlich aus?

: Macht es Sinn, den Vertrag, oder die Situation mit einem Rechtsverdreher in Deutschland zu besprechen ?

: Der Grossteil der Kunden meiner Firma haben ihren Sitz in North Carolina und in Texas.
: Daher werde ich des öfteren hin und herpendeln müssen. (müssen ist gut,...ich freu mich drauf)... Hat jemand Erfahrung damit wie es für einen temporary worker aussieht, wenn man oft zwischen der USA und Canada pendeln muss?

: Für Antworten schon mal Danke im Vorraus!




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