crime - Pardon - Hallo Bernie


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Abgeschickt von maxim am 07 November, 2002 um 16:07:46:

du schreibst:

Fakt ist : Das pol.Führungszeugnis darf KEINERLEI Einträge aufweisen.
Ferner musst du dafür Sorgen, das die Verjährung auch beim internen Polizeiregister angekommen ist. Dort wird eine Löschung gerne "vergessen".
Je nach schwere der Tat sollte auch das LKA und BKA nicht vergessen werden.
Es wird von Kanadischer Seite sehr genau geprüft.
Erst wenn das alles clean ist, ist es ratsam, einen AW-Antrag zu stellen.
Alles andere ist rausgeschmissenes Geld.

meine frage nun:
Wenn also dein tat und die strafen gelöscht sind ist dein führungszeugniss ja wieder sauber - weiss gewaschen :-)))

kann das dasselbe sein was die kanadier unter einen --Pardon / pardoned under the criminal records act -- verstehen? dann ist bei denen ja auch das führungszeugniss wieder sauber.

ich bin da nicht so bewandert aber unter -- criminal inadmissibility -- findet man dazu infos auf der site der cic

man kann dann auch einen sogenannten --minister permit -- beantragen - dort wird geprüft ob man doch noch admissiblity ist.

das kostet zwar auch geld - aber nur relativ wenig

2001 haben insgesamt 3.994 personen aus verschiedenen gründen - auch kriminele - einen solchen minister permit erhalten - nachzulesen in den veröffentlichunge der cic

bonne chance

maxim


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