Re: Rechte unehlicher Kinder aus deutsch-kanadischer Beziehung?


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Abgeschickt von maxim am 01 Juli, 2003 um 15:44:56:

Antwort auf: Rechte unehlicher Kinder aus deutsch-kanadischer Beziehung? von Syrah am 01 Juli, 2003 um 15:09:51:

hallo

wenn es in kanada zur welt kommt, dann ist es kanadier - kommt es in de zur welt, dann ist es deutsche/r

kommt es als kind einer deutschen mutter in kanada zur welt, dann hat es die doppelte staatsangehörigkeit - muss dann aber selbst zu einem bestimmten zeitpunkt entscheiden, welche es haben will - ob es dann beide behalten kann hängt von verschiedenen bedingungen ab und es gibt keine garantie, dass er beide behalten kann.

die nationalität des vater spielt da zu erst keine rolle.


bonne chance

maxim

: Hallo,
: nach meiner längeren Beziehung zu einem Kandier bin ich nun offensichtlich schwanger. Der Vater ist zwar mittlerweile mein Ex-Freund, streitet die Vaterschaft aber nicht ab. Ich habe keinerlei finanziellen Ansprüche an ihn, wüßte aber gerne, welche Rechte das Kind später hat, z. B. in Sachen Aufenthalt, Studium, usw.

: Vielen Dank.

: Syrah




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