Abgeschickt von FRANCISCO am 18 Juli, 2003 um 16:12:38:
Antwort auf: Re: Rechte unehlicher Kinder aus deutsch-kanadischer Beziehung? von maxim am 01 Juli, 2003 um 15:44:56:
: hallo
: wenn es in kanada zur welt kommt, dann ist es kanadier - kommt es in de zur welt, dann ist es deutsche/r
: kommt es als kind einer deutschen mutter in kanada zur welt, dann hat es die doppelte staatsangehörigkeit - muss dann aber selbst zu einem bestimmten zeitpunkt entscheiden, welche es haben will - ob es dann beide behalten kann hängt von verschiedenen bedingungen ab und es gibt keine garantie, dass er beide behalten kann.
: die nationalität des vater spielt da zu erst keine rolle.
:
: bonne chance
: maxim
: : Hallo,
: : nach meiner längeren Beziehung zu einem Kandier bin ich nun offensichtlich schwanger. Der Vater ist zwar mittlerweile mein Ex-Freund, streitet die Vaterschaft aber nicht ab. Ich habe keinerlei finanziellen Ansprüche an ihn, wüßte aber gerne, welche Rechte das Kind später hat, z. B. in Sachen Aufenthalt, Studium, usw.
: : Vielen Dank.
: : Syrah