Re: Rechte unehlicher Kinder aus deutsch-kanadischer Beziehung?


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Abgeschickt von FRANCISCO am 18 Juli, 2003 um 16:12:38:

Antwort auf: Re: Rechte unehlicher Kinder aus deutsch-kanadischer Beziehung? von maxim am 01 Juli, 2003 um 15:44:56:

: hallo

: wenn es in kanada zur welt kommt, dann ist es kanadier - kommt es in de zur welt, dann ist es deutsche/r

: kommt es als kind einer deutschen mutter in kanada zur welt, dann hat es die doppelte staatsangehörigkeit - muss dann aber selbst zu einem bestimmten zeitpunkt entscheiden, welche es haben will - ob es dann beide behalten kann hängt von verschiedenen bedingungen ab und es gibt keine garantie, dass er beide behalten kann.

: die nationalität des vater spielt da zu erst keine rolle.

:
: bonne chance

: maxim

: : Hallo,
: : nach meiner längeren Beziehung zu einem Kandier bin ich nun offensichtlich schwanger. Der Vater ist zwar mittlerweile mein Ex-Freund, streitet die Vaterschaft aber nicht ab. Ich habe keinerlei finanziellen Ansprüche an ihn, wüßte aber gerne, welche Rechte das Kind später hat, z. B. in Sachen Aufenthalt, Studium, usw.

: : Vielen Dank.

: : Syrah




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