Re: Rechte unehlicher Kinder aus deutsch-kanadischer Beziehung?


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Abgeschickt von Kay am 17 Juli, 2003 um 11:26:46

Antwort auf: Re: Rechte unehlicher Kinder aus deutsch-kanadischer Beziehung? von maxim am 07 Juli, 2003 um 06:30:34:

Das stimmt nicht so ganz-- auch ein uneheliches Kind mit deutschen Vater hat ein Recht auf deutsche Staatsburgerschaft. (Ich arbeite in die Ausländerberatung) Von daher werde ich auf jedenfall bei die Kanadische Botschaft mal nachfragen!

Übrigens kann das Kind problemlos beide Staatsburgerschaften haben, so lonage die Kanadier es zu lassen (kein Problem von deutsche Seite in diese Konstellation)

Kay

: Hallo Syrah,

: du stelltest diese frage: „welche Rechte das Kind später hat, z. B. in Sachen Aufenthalt, Studium, usw.“ – da der vater, mit dem du nicht verheiratet bist, kanadier ist.

: die antwort war : keine rechte dadurch, dass der vater kanadier ist und du deutsche.

: siehe auch die antwort von Mad Max

: Dein kind hat nur dann ein rechte auf die kanadische staatsbürgerschaft, damit auch vorteile bei studium und aufenthalt, wenn es in kanada geboren wird oder du als mutter kanadierin bist.

: Wird es in deutschland oder anderswo geboren, dann gilt heutzutage, dass dieses kind die nationalität der MUTTER erhält.

: In den alten zeiten war es noch so, besonders in deutschland, dass kinder automatisch die nationalität des vaters erhielten – das ist dank der gleichberechtigung in deutschland und in kanada vorbei

: in kanada war es vermutlich immer schon so (beispiel dazu sind die „registrierten mitglieder der first nations“ – in ihrem fall ist nur entscheident, dass die mutter eine „registrierte indianerin“ ist, damit das kind auch ein „registrierter indianer/in“ werden kann – der vater kann mongole oder deutscher sein)

: Bonne chance

: maxim


:
: : Hallo,
: : nach meiner längeren Beziehung zu einem Kandier bin ich nun offensichtlich schwanger. Der Vater ist zwar mittlerweile mein Ex-Freund, streitet die Vaterschaft aber nicht ab. Ich habe keinerlei finanziellen Ansprüche an ihn, wüßte aber gerne, welche Rechte das Kind später hat, z. B. in Sachen Aufenthalt, Studium, usw.

: : Vielen Dank.

: : Syrah




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