Re: Rechte unehlicher Kinder aus deutsch-kanadischer Beziehung?


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Abgeschickt von maxim am 07 Juli, 2003 um 06:30:34:

Antwort auf: Rechte unehlicher Kinder aus deutsch-kanadischer Beziehung? von Syrah am 01 Juli, 2003 um 15:09:51:

Hallo Syrah,

du stelltest diese frage: „welche Rechte das Kind später hat, z. B. in Sachen Aufenthalt, Studium, usw.“ – da der vater, mit dem du nicht verheiratet bist, kanadier ist.

die antwort war : keine rechte dadurch, dass der vater kanadier ist und du deutsche.

siehe auch die antwort von Mad Max

Dein kind hat nur dann ein rechte auf die kanadische staatsbürgerschaft, damit auch vorteile bei studium und aufenthalt, wenn es in kanada geboren wird oder du als mutter kanadierin bist.

Wird es in deutschland oder anderswo geboren, dann gilt heutzutage, dass dieses kind die nationalität der MUTTER erhält.

In den alten zeiten war es noch so, besonders in deutschland, dass kinder automatisch die nationalität des vaters erhielten – das ist dank der gleichberechtigung in deutschland und in kanada vorbei

in kanada war es vermutlich immer schon so (beispiel dazu sind die „registrierten mitglieder der first nations“ – in ihrem fall ist nur entscheident, dass die mutter eine „registrierte indianerin“ ist, damit das kind auch ein „registrierter indianer/in“ werden kann – der vater kann mongole oder deutscher sein)

Bonne chance

maxim


: Hallo,
: nach meiner längeren Beziehung zu einem Kandier bin ich nun offensichtlich schwanger. Der Vater ist zwar mittlerweile mein Ex-Freund, streitet die Vaterschaft aber nicht ab. Ich habe keinerlei finanziellen Ansprüche an ihn, wüßte aber gerne, welche Rechte das Kind später hat, z. B. in Sachen Aufenthalt, Studium, usw.

: Vielen Dank.

: Syrah




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