Re: Staatsbuerger


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Abgeschickt von Annabell am 24 Januar, 2004 um 03:43:54:

Antwort auf: Re: Staatsbuerger von maxim am 24 Januar, 2004 um 00:33:28:

Hi,

nach deutschem Recht kannst du nur eine Staatsbürgerschaft haben. Wenn du die kanadische annimmst, musst du die deutsche abgeben. Mit deiner Frau verhält sich das ganze genauso. Wenn ihr nach de geht und sie die deutsche annimmt muss sie die kanadische abschwören.


: Hallo,

: wenn deine frau in de lebt (so wie du in ca) dann kann sie die deutsche staatsbürgerschaft erwerben.

: alleine durch die heirat erwirbt sie diese nicht.

:
: bonne chance

: maxim

:
: : Wer kann mir sagen :
: : Ich bin seit 3 Jahren mit einer Kanadierin verheiratet und wohne seither in Kanada.
: : Nun kommt die Frage auf da ich die Kanadische Staatsbuergerschaft erwerben werde , ob meine Frau auch die Deutsche erwerben kann im Gegenzug.
: : Kann mir jemand Infos hierzu geben ?

: : Danke fuer Info's !




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