Re: Staatsbuerger


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Abgeschickt von maxim am 24 Januar, 2004 um 10:22:56:

Antwort auf: Re: Staatsbuerger von Annabell am 24 Januar, 2004 um 03:43:54:

Hallo

das ist richtig - aber es gibt eine ausnahme regelung - und danach kann man beide staatsbürgerschaften haben - aber !!!!!

wichtig ist, dass diese ausnahme vor dem antrag auf ca staatsbürgerschaft genehmigt wird.

das heisst, wenn du bereits deine ca staatsbürgerschaft beantragt hast - dann hast du praktisch keine chance mehr die doppelstaatsangehörigkeit zu behalten!

erkundige dich auf der site der botschaft, oder frage in den konsulaten nach.

der prozess ist kompliziert und profis sind da als berater oder anwälte zu empfehlen.

bonne chance

maxim


: Hi,

: nach deutschem Recht kannst du nur eine Staatsbürgerschaft haben. Wenn du die kanadische annimmst, musst du die deutsche abgeben. Mit deiner Frau verhält sich das ganze genauso. Wenn ihr nach de geht und sie die deutsche annimmt muss sie die kanadische abschwören.

:
: : Hallo,

: : wenn deine frau in de lebt (so wie du in ca) dann kann sie die deutsche staatsbürgerschaft erwerben.

: : alleine durch die heirat erwirbt sie diese nicht.

: :
: : bonne chance

: : maxim

: :
: : : Wer kann mir sagen :
: : : Ich bin seit 3 Jahren mit einer Kanadierin verheiratet und wohne seither in Kanada.
: : : Nun kommt die Frage auf da ich die Kanadische Staatsbuergerschaft erwerben werde , ob meine Frau auch die Deutsche erwerben kann im Gegenzug.
: : : Kann mir jemand Infos hierzu geben ?

: : : Danke fuer Info's !




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